Anwaltskanzlei BartelsProzesskostenhilfe


Wie gehe ich vor?
Ihr Mandat in Berlin

 
 
Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Das kommt zwar vor. 

Nur: Dieser Dritte ist bestimmt nicht ihr Anwalt. 

Keine Angst vorm Anwalt!

Ich werde Streitereien und Prozesse in Ihrem Interesse oft verhindern. Denn: Der Rechtsanwalt ist der berufene Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Bundesrechtsanwaltsordnung). Anders als irgendein Berater, bin ich als Anwalt unabhängig. Das schützt Sie vor Fehlentscheidungen. Die Gerichte stellen mit Recht höchste Anforderungen an die Qualität anwaltlicher Beratung. Anwälte haben die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung. Sollten Sie durch meinen Fehler einen Schaden erleiden, tritt meine Vermögenshaftpflichtversicherung ein. Ein weiteres Sicherheitsplus: Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Sie können also völlig offen mit mir reden. Noch etwas: Fragen Sie mich gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für mich selbstverständlich — und kostet nichts. 

Wie aufs erste Gespräch vorbereiten? 

Suchen Sie uns so früh wie möglich auf! Notieren Sie in Stichworten, worum es Ihnen geht, sowie alle wesentlichen Fakten. Heften Sie Ihre Unterlagen ab, am besten chronologisch. Kein Anwalt möchte seine Arbeit damit beginnen, hundert lose Blätter zu sortieren. Kopien Sie ihm Ihre Originaldokumente — das spart Zeit. Machen Sie sich erste Gedanken darüber, welche Aufgaben Sie selbst erledigen könnten (z.B. Zeugenaussagen notieren, Betriebskostenunterlagen anfordern, die gegnerische Unfallversicherung ermitteln, etc.). Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bringen Sie bitte den Versicherungsvertrag mit. Wir klären für Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherungsschutz zum Tragen kommt. Jeder Rechtsschutzversicherte ist übrigens berechtigt, einen Rechtsanwalt seines Vertrauens und seiner Wahl zu beauftragen! 

Was für ein Vertrag ist das „Mandat“?

In der Umgangssprache heißt es: „Ich habe einen Anwalt damit beauftragt, mein Recht durchzusetzen.“ Ein Auftrag ist das aber nicht, weil dieser laut BGB unentgeltlich erledigt wird. Bei dem Mandatsverhältnis handelt es sich in der Regel um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB, der zugleich eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§ 675 BGB). Schuldet der Anwalt ein Gutachten zu einer ganz bestimmten Frage, liegt meist ein Werkvertrag nach den §§ 631 ff. BGB vor. 

Wie kommt der Vertrag zustande? 

Der Anwaltsvertrag kommt — wie alle BGB-Verträge — auf vielfältige Weise zustande kommen: etwa mündlich, brieflich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder SMS. Entscheidend sind ein Angebot und dessen sofortige Annahme. Der Vertrag kann auch stillschweigend zustande kommen. Ein Beispiel: Herr Meier übersendet Anwalt Müller kommentarlos eine gegen ihn gerichtete Klage; der Anwalt fertigt sofort eine Klageerwiderung an. Viele Rechtssuchende übergeben Ihre Unterlagen dem Büropersonal, mit der Bitte, der Anwalt möge sich des Falles annehmen. Bitte beachten Sie, dass diese Entgegennahme noch keine Vertragsannahme darstellt. Allein der Anwalt trifft die Entscheidung, ob er das Angebot, d.h. den übertragenen Fall, annimmt oder nicht. 

Rechte und Pflichten des Anwaltes

Die anwaltlichen Rechte und Pflichten  sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. So muss der Anwalt ein Mandatsangebot, dass er nicht annehmen will, unverzüglich ablehnen. Während der Mandatsbearbeitung muss der Anwalt seinen Mandanten ständig über den Fortgang der Sache informieren und ihm alle wichtigen Unterlagen übersenden. Fremdgelder hat er unverzüglich weiterzuleiten. Handakten muss er fünf Jahre lang aufbewahren. Der Anwalt ist ein „verlängerter Arm“ seines Auftraggebers. Er darf daher grundsätzlich nicht von dessen Weisungen  abweichen — außer in Strafverfahren. In jedem Fall muss er Sie umfassend beraten. Er ist nicht nur Ihr Interessenvertreter, sondern zugleich auch „Organ der Rechtspflege“. Übrigens dürfen Anwälte schon seit vielen Jahren in sachlicher Form für sich werben. Das sorgt für Transparenz bei den Rechtsuchenden.
 

Ist das Mandat jederzeit kündbar?

Ja. Sowohl der Anwalt als auch sein Mandant können das Mandatsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Denn das Mandat setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus. Ist dieses gestört, wäre ein Festhalten am Vertrag unzumutbar. Sollten Sie mit meiner Tätigkeit einmal unzufrieden sein, sprechen Sie mich bitte frühzeitig darauf an — bevor das Vertrauen geschwunden ist.
 

Warum zahlt man einen Vorschuss? 

Gemäß § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind Anwälte berechtigt, für die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen Vorschuss zu fordern. Es steht dem Anwalt frei, den Vorschuss in einer Summe oder in Raten zu fordern. Dieser Vorschuss  hat auch für Mandanten Vorteile: Mandanten, die sich von Anfang an auf die Höhe der zu erwartenden Kosten einrichten, und diese ggf. im Wege der Ratenzahlung als Vorschuss leisten, werden nach Erledigung der Angelegenheit nicht von einer unerwartet hohen Rechnung „überrascht“.  Ein weiterer Vorteil in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten: Vorschüsse stellen als Anwaltsgebühren Werbungskosten zur Erhaltung des Arbeitsplatzes dar. Wenn diese Werbungskosten noch im Jahr der Tätigkeit anfallen, ist die Steuerprogression, die auf diese Kosten entfallen, im Zweifel höher als im Folgejahr.

Tipp: Wenn Sie einen Anspruch durchsetzen möchten, sollten Sie mich unverzüglich prüfen lassen, ob die Durchsetzung Ihres Rechtes von Fristen abhängt (z.B. von der sechsmonatigen Verjährungsfrist nach einer Wohnungsrückgabe). 

 
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