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Lärm im Mietshaus - Rechte und Pflichten
Ein praxisnaher Vortrag für Mieter / Zahlreiche Tipps und ein Skript Kaum ein Thema ruft so viele Emotionen hervor wie Lärm, der in die eigenen vier Wänden dringt. Wer die Grenzen zulässiger Musikaussübungen oder sonstigen Schallemissionen nicht kennt, kann vor Gericht schnell Schiffbruch erleiden, schlimmstenfalle seine Wohnung verlieren. Umgekehrt kommt es für Lärmgeplagte darauf an, unter vielen rechtlichen Möglichkeiten vor allem (Minderung, Unterlassungsaufforderung, Klage oder Anzeige beim Ordnungsamt) die effektivste zu ergreifen. Rechtsanwalt Bartels ist seit mehr als 15 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Immobilienrechts tätig. Er zeigt auf, wie Sie Ihr Minderungsrecht ausüben können, wann man den Mangel selbst beseitigen lassen darf, unter welchen Voraussetzungen eine fristlose Kündigung in Betracht kommt, wann sich eine Klage oder ein selbstständiges Beweisverfahren lohnt, wer vor Gericht die Beweislast trägt, wie unsere Zivilgerichte bei Lärm urteilen, - und vieles mehr. |
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Ende
der Veranstaltung gegen 20.45 Uhr
Datum / Uhrzeit: | 15.06.2014, 19.00 Uhr |
Teilnehmerzahl: | max. 15 Personen (nach Reihenfolge der Anmeldung) |
Veranstaltungsort: | Anwaltskanzlei Bartels, Tucholskystraße 18-20, 10117 Berlin-Mitte |
Referent: | Rechtsanwalt Dipl.-Pol. Sebastian Bartels |
Kosten je Person: | 17,85 € (15,00 € zzgl. 19 % MwSt.)
Der Preis umfasst auch einen kleinen Snack sowie ausführliche Seminarunterlagen (Skript) |
Anmeldung: | Bis spätestens zum
14.06.2014 per e-Mail an seb.bartels@t-online.de
unter Angabe Ihrer Adresse, E-Mail und Telefonnummer. Der Beitrag von 25,00 € ist ebenfalls zahlbar bis zum 30.05.2014 auf folgendes Konto: RA Bartels, Stichwort „Vortrag Lärm 15.06.2014“, Berliner Sparkasse, BLZ: 100 500 00, Konto-Nr.: 7300 13260. Nach Eingang des Betrages erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Im Fall der Stornierung oder des Nichterscheinens kann der bereits gezahlte Beitrag nicht erstattet, aber für einen etwaigen Folgevortrag gutgeschrieben werden. |