Mietvertrag für ein digitales Hygrometer
Zwischen Rechtsanwalt
Sebastian Bartels,
im folgenden „Vermieter“ ,
und
im folgenden „Mieter“ genannt,
kommt folgender Mietvertrag
zustande:
§ 1
Der Vermieter überlässt dem Mieter für
Tag(e) ein digitales Hygrometer. Die Vermietung erfolgt zum
bestimmungsgemäßen Gebrauch, nämlich der Messung von Temperatur und
Luftfeuchtigkeit für Außen und Innenräume. Das Gerät wird mit der
Bedienungsanleitung und geladener Batterie ausgehändigt.
§ 2
Der Mietzins beträgt für die gesamte Mietzeit
€ zzgl.
16 % USt.,
d. h. insgesamt
€.
Der Mietzins ist im voraus zu entrichten, entweder bar oder gegen
Überweisung auf das Konto des Vermieters bei der Berliner Sparkasse, BLZ:
100 500 00, Konto-Nr.: 7300 13260. Dem Mieter ist bekannt, dass seine
Rechtsschutzversicherung nicht verpflichtet ist, für die Kosten der
Anmietung des Geräts aufzukommen.
§ 3
Der Mieter verpflichtet sich, sorgsam mit dem Gerät umzugehen und sich vor
der Messung mit der Bedienungsanleitung vertraut zu machen. Dem Mieter ist
bekannt, dass die private Messung mit dem vermieteten Gerät juristisch nur
eine begrenzte Bedeutung hat, vor allem weder ein Sachverständigengutachten
noch eine behördliche Messung ersetzen kann.
§ 4
Der Mieter hinterlegt eine Barkaution in Höhe von 20,00 € für den Fall, dass
das Messgerät beschädigt oder verspätet zurückgebracht wird. Über etwaige
Schäden bzw. den Verlust wird nach den einschlägigen Vorschriften des BGB
abgerechnet.
§ 5
Die Rückgabe der Mietsache erfolgt an dem Tag, der auf die vertraglich
vereinbarte Messung bzw. auf den letzten Messtag folgt, bis spätestens 12.00
Uhr in der Anwaltskanzlei Bartels, Tucholskystraße 18-20, 10117 Berlin.
Berlin,
den
Berlin, den
Unterschrift des Vermieters
Unterschrift des Mieters